Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz (Rheintal) oder Liechtenstein. Mitarbeiter von Risch reinigt Rohre Gruppe wie auch automatisierte Dienste, Gewinnspielvereine und weitere professionelle/gewerbliche Teilnehmende sind nicht teilnahmeberechtigt.
Pro Person ist nur eine Teilnahme am Gewinnspiel mit korrekten persönlichen Angaben zulässig. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonymen, falschen Identitäten oder mehrfachen Anmeldungen vom Gewinnspiel auszuschliessen.
2. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt über das Online-Formular auf www.rischkanal.ch.
Teilnehmende müssen dort den korrekten Zeitstempel angeben, an dem der fahrende Weihnachtsmann im Video erscheint.
3. Wettbewerbsdauer
Der Wettbewerb läuft bis zum 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr. Später eingehende Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.
4. Gewinnerermittlung
Unter allen korrekten Einsendungen entscheidet das Los. Die Gewinner/-innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Meldet sich eine ausgewählte Person nicht innert 7 Tagen, verfällt der Gewinn und kann neu vergeben werden.
5. Preise
Die Preise werden nicht in bar ausbezahlt und sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Sofern eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, darf die Risch reinigt Rohre AG die angegebenen Kontaktangaben zusätzlich nutzen, um Teilnehmende per E-Mail oder Telefon über Neuigkeiten, Angebote und Dienstleistungen zu informieren.
7. Publikation
Mit der Teilnahme erklären sich die Gewinner/-innen einverstanden, dass ihr Vorname und Wohnort (z. B. “Maria aus Triesen”) veröffentlicht werden dürfen.
8. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Probleme, Übermittlungsfehler oder verlorene Einsendungen.
9. Veranstalter
Risch reinigt Rohre AG
Gewerbeweg 25
9490 Vaduz
10. Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Vaduz (Liechtenstein).
